ÖAMTC Logo
ÖAMTC Logo
Artikel drucken
Drucken

10 häufige Pass-Irrtümer - ÖAMTC klärt auf

Im "grenzenlosen Europa" muss man sich ausweisen können, auch wenn nach Schengener Abkommen die meisten Kontrollen an innereuropäischen Grenzen wegfallen.

Passkontrolle Autofahrt  ÖAMTC
Passkontrolle Autofahrt © ÖAMTC

Das Schengener Abkommen regelt den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der inner-europäischen Grenzen, 27 Länder nehmen daran teil. Neben den EU-Mitgliedern Österreich, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien (seit Jänner 2023), Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sind dies durch gesonderte Abkommen mit der EU auch noch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Bulgarien, Rumänien und Zypern erfüllen trotz Vollmitgliedschaft in der EU bestimmte Voraussetzungen für das Schengener Abkommen nicht, daher finden Grenzkontrollen statt. Ähnliches gilt für Irland, das dem Schengener Abkommen nicht beigetreten ist.

Grenzübergänge ohne Personenkontrolle bedeuten aber nicht, dass man ohne gültiges Reisedokument reisen kann bzw. sollte. Reisedokumente müssen immer dabei sein, um sich ausweisen zu können. Dennoch halten sich einige Irrtümer und Mythen rund um die Mitnahme von Reisepass und Personalausweis schon seit Jahren.

Die ÖAMTC Reise-Experten räumen mit den zehn häufigsten Missverständnissen auf:

"Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr."

Falsch. Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengen-Raums immer und überall mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.

"Der Führerschein reicht als Reisedokument."

Falsch. Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument (auch nicht in Verbindung mit dem internationalen Führerschein). Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.

"Mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen."

Falsch. Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das grundsätzlich das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenem Reisepass auf dem Landweg erlaubt. Zu diesen gehören Belgien, Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal, die Schweiz, Slowenien und Ungarn.

Es wird jedoch dringend empfohlen, nur mit gültigem Reisepass (oder Personalausweis) zu verreisen. In Slowenien werden von Beherbergungsbetrieben nur gültige Reisedokumente akzeptiert. Ebenso kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines oder auch Fährgesellschaften Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.

Gut zu wissen: Falls ihr Reisepass (oder Personalausweis) nicht mehr gültig ist und Sie bald wieder auf Reisen gehen, dann organisieren Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Aktualisierung bei Ihrer Behörde (mehr Infos). Gerade vor einer bevorstehenden Reisesaison kann es zu längeren Wartezeiten (teilweise mehrere Wochen) kommen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann übrigens unabhängig vom Wohnsitz bei jeder Passbehörde gestellt werden.

"Der Personalausweis darf abgelaufen sein."

Falsch. Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

"Ein gültiger Personalausweis ersetzt den Reisepass generell als Reisedokument."

Falsch. Der Personalausweis ist in Österreich und innerhalb der EU ein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität. Aktuell akzeptieren rund 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen die länderspezifischen Bestimmungen zum Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.

"Mit einem "Notpass" kann man unbekümmert reisen."

Falsch. Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern gelten Sonderbestimmungen, z.B. in der Türkei oder den USA. Daher ist es ratsam, sich bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes zu informieren, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen (z.B. Visum) zu berücksichtigen sind.

"Irland gehört zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert."

Falsch. Irland gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengen-Raum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Dies gilt auch für Zypern, Rumänien und Bulgarien.

"In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden."

Falsch. Zwar gehören Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien, Liechtenstein, die Schweiz und Deutschland dem Schengen-Raum an, dennoch kann auch dort ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

"Wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Bekannten auf Urlaub fahren, reicht immer ein eigener Reisepass."

Falsch. In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder minderjährigen Jugendlichen ohne gültige Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zu Problemen kommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. Es ist oft notwendig und immer ratsam, eine Vollmacht, am besten in der jeweiligen Landessprache, mitzuführen. Vorlagen für eine Vollmacht in 16 verschiedenen Landessprachen stehen hier zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur jeweiligen Urlaubsdestination finden Sie auch bei der ÖAMTC Länder-Info.

"Wenn das Haustier in den Urlaub mitkommt, braucht man nichts zu beachten."

Falsch. Auch Hunde oder Katzen brauchen einen "Pass": den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt. Informationen, wie man am besten mit Hunden verreist, finden Sie hier.

Screens Meine Reise App ÖAMTC

ÖAMTC App Meine Reise

Umfassende und auf Ihren Urlaub zugeschnittene Infos finden Sie in der kostenlosen ÖAMTC App Meine Reise. Inklusive ÖAMTC Nothilfe-Assistent, Reise-Checkliste, Reisekassa und Audio-Sprachführer.

iOS

Android

Weitere Infos zu Reisedokumenten

Vollmacht für alleinereisende Kinder oeamtc

Vollmacht für allein reisende Kinder

Wenn Kinder alleine, mit Großeltern oder auch nur mit einem gesetzlichen Vormund verreisen, empfiehlt der Club für einige Länder eine Vollmacht mitzuführen.

Reiseplanung pexels.com

Thema Reiseplanung

Der ÖAMTC Reise-Service unterstützt Sie bei allen Reisen –  von der Vorbereitung bis hin zur Orientierung vor Ort.

© pexels.com
ÖAMTC Stützpunkt